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Änderungen
§3 Zweck
Der "Schwimmverein Aegir e.V." ist ein ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Amateursportverein im Sinne der Gesetze des Internationalen Schwimm-Verbandes (FINA) und des Absatzes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der "Schwimmverein Aegir e.V." will in gemeinnützigem Einsatz die Pflege und Förderung des Schwimmports betreiben.
Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verein ist frei von parteipolitischen, wirtschaftlichen, rassischen und religiösen Bindungen.
Die Jugendordnung ist ein Teil der Satzung des Vereins.
Die Satzungen, Richtlinien und Beschlüsse aller Organe des Vereins dürfen denen der übergeordneten Fachverbände nicht wider sprechen.
Anlage zur Einladung der Mitgliederversammlung am 3.3.91
Bisherige Fassung des § 12, Abs. 1 der Satzung
Wahlen
Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Neue Fassung des § 12, Abs. 1 der Satzung
Wahlen
Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren bis zur dann einzuberufenden Mitgliederversammlung‚ gewählt.
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Bisherige Fassung
§3 Zweck
Der "Schwimmverein Aegir e.V." ist ein ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Amateursportverein im Sinne der Gesetze des Internationalen Schwimm-Verbandes (FINA) und des Absatzes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der "Schwimmverein Aegir e.V." will in gemeinnützigem Einsatz die Pflege und Förderung des Schwimmsports betreiben.
Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verein ist frei von parteipolitischen, wirtschaftlichen, rassischen und religiösen Bindungen.
Die Jugendordnung ist ein Teil der Satzung des Vereins.
Die Satzungen, Richtlinien und Beschlüsse aller Organe des Vereins dürfen denen der übergeordneten Fachverbände nicht wider sprechen.
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Neue Fassung
§3 Zweck
Der "Schwimmverein Aegir e.V." ist ein ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Amateursportverein im Sinne der Gesetze des Internationalen Schwimm-Verbandes (FINA)und des Absatzes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der "Schwimmverein Aegir e.V." will in gemeinnützigem Einsatz die Pflege und Förderung des Schwimmsports betreiben.
Alle Mittel des Vereins werden für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet.
Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verein ist frei von parteipolitischen, wirtschaftlichen, rassischen und religiösen Bindungen.
Die Jugendordnung ist ein Teil der Satzung des Vereins.
Die Satzung des Vereins und seine Beschlüsse dürfen dem Satzungsrecht des Westdeutschen Schwimm-Verbandes (WSV) und seiner Gliederungen nicht widersprechen.
Die Satzungen, Ordnungen und Beschlüsse des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV) sowie des WSV und seiner Gliederungen sind auch für das Mitglied verbindlich, soweit sie sich auf das einzelne Mitglied beziehen. Das Mitglied erkennt durch seinen Vereinsbeitritt diese Verbindlichkeit an.
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